AGB
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Liefer-, Leistungs- und Verkaufsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Verkäufe und Leistungen der Klar2O GmbH, Kirrlacher Str. 6, 76646 Bruchsal, Deutschland, nachfolgend „wir“, „uns“ oder „Verkäufer“.
1.2 Diese Bedingungen gelten insbesondere für den Verkauf von Wasserfiltermedien, Filtermaterialien, Granulaten, Aktivkohle, Ionenaustauschern, Harzen, Sanden, sonstigen Filtermedien, Musterlieferungen, Beratungsleistungen, Serviceleistungen, Pilotstudien und damit zusammenhängenden Leistungen.
1.3 Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unser Angebot richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
1.4 Diese Bedingungen gelten sowohl für Verträge, die über unseren Online-Shop, insbesondere über Shopify, geschlossen werden, als auch für Verträge, die im klassischen B2B-Geschäftsverkehr durch Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, E-Mail, Telefon oder sonstige geschäftsübliche Kommunikation angebahnt oder abgeschlossen werden.
1.5 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen.
1.6 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Lieferungen, Leistungen und Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir nochmals gesondert auf sie hinweisen müssen.
1.7 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, insbesondere Angaben in unserem Angebot, unserer Auftragsbestätigung oder einem schriftlich geschlossenen Vertrag, haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt individueller Vereinbarungen ist unsere Bestätigung in Textform maßgeblich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.8 Rechtlich relevante Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsschluss, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungsverlangen, sind in Textform abzugeben, soweit gesetzlich nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist.
1.9 Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, Embargos, Sanktionen, Exportkontrollvorschriften oder sonstiger gesetzlicher Verbote entgegenstehen und erforderliche behördliche Genehmigungen erteilt werden.
1.10 Angaben zu Produkten und Leistungen, insbesondere Gewichte, Maße, Schüttdichten, Körnungen, Leistungsdaten, technische Daten, Analysen, Zeichnungen, Abbildungen, Produktbeschreibungen und Datenblätter, sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit vereinbart wurden.
1.11 Handelsübliche Abweichungen, produktionsbedingte Toleranzen, natürliche Schwankungen bei Filtermedien sowie Abweichungen aufgrund technischer Verbesserungen oder gesetzlicher Anforderungen sind zulässig, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
1.12 Wir behalten uns Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte an allen Angeboten, Mustern, Zeichnungen, Berechnungen, technischen Unterlagen, Produktinformationen, Konzepten, Versuchsauswertungen und sonstigen Unterlagen vor. Diese dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht noch für andere Zwecke verwendet werden.
2. Vertragsschluss im Online-Shop
2.1 Die Darstellung unserer Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
2.2 Der Kunde kann Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben prüfen, ändern und berichtigen. Mit Anklicken des Buttons zur zahlungspflichtigen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
2.3 Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Bestätigung über den Zugang der Bestellung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Annahme oder Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
2.4 Ein Vertrag im Online-Shop kommt zustande, sobald wir die Bestellung ausdrücklich bestätigen, die Ware versenden, die Lieferung ankündigen, den Kunden zur Zahlung auffordern, eine Zahlung vereinnahmen oder den Auftrag auf sonstige Weise ausführen.
2.5 Wir sind berechtigt, Bestellungen abzulehnen oder nicht anzunehmen, insbesondere wenn der Kunde nicht als Unternehmer handelt, erforderliche Angaben fehlen, Produkte nicht verfügbar sind, gesetzliche oder exportkontrollrechtliche Hindernisse bestehen, offensichtliche Preis- oder Produktfehler vorliegen oder berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Identität des Kunden bestehen.
2.6 Bei Bestellungen über Shopify gelten ergänzend die im Checkout angezeigten Angaben zu Produkten, Preisen, Versandkosten, Zahlungsarten und Lieferoptionen. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere abweichende Angebote oder Auftragsbestätigungen, gehen diesen Angaben vor.
3. Vertragsschluss im klassischen B2B-Prozess
3.1 Unsere Angebote außerhalb des Online-Shops sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Bindungsfrist enthalten.
3.2 Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Wir können dieses Angebot durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Lieferung, durch Leistungsbeginn, durch Rechnungsstellung oder durch sonstige eindeutige Ausführungshandlung annehmen.
3.3 Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, gilt unsere Auftragsbestätigung als neues Angebot. Ein Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Kunde das neue Angebot annimmt oder wenn der Kunde unsere Lieferung oder Leistung vorbehaltlos annimmt.
3.4 Mündliche Nebenabreden vor oder bei Vertragsschluss sind nur verbindlich, wenn sie von uns in Textform bestätigt wurden.
3.5 Bei technischen Sonderanfertigungen, Pilotstudien, Beratungsleistungen, Projektgeschäften oder individuellen Lieferungen richtet sich der Leistungsumfang ausschließlich nach unserem Angebot, unserer Auftragsbestätigung oder einer ausdrücklich vereinbarten Leistungsbeschreibung.
3.6 Der Kunde ist verpflichtet, uns alle für Angebot, Produktauswahl, technische Beratung, Lieferung und Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Verladung, Versand, Transportversicherung, Zöllen, Einfuhrabgaben, Gebühren und sonstiger öffentlicher Abgaben.
4.2 Bei Bestellungen über den Online-Shop gelten die im Checkout angezeigten Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen. Preisangaben im Online-Shop können je nach Darstellung netto oder brutto ausgewiesen sein; maßgeblich sind die Angaben im Checkout und in der Rechnung.
4.3 Bei Bestellungen außerhalb des Online-Shops gelten die Preise aus unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung. Die im Angebot genannten Preise gelten nur für den vollständig angebotenen Liefer- und Leistungsumfang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto.
4.5 Bei Online-Shop-Bestellungen richtet sich die Fälligkeit nach der im Checkout gewählten Zahlungsart. Bei Vorkasse ist die Zahlung vor Lieferung fällig. Bei Rechnungskauf gilt die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist.
4.6 Wir sind berechtigt, Lieferungen oder Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse, Anzahlung, Zwischenzahlung oder Zahlung bei Lieferbereitschaft auszuführen, insbesondere bei Neukunden, Sonderbeschaffungen, individuellen Lieferungen, größeren Auftragsvolumina, Drittlandsbezug, Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden.
4.7 Serviceleistungen, Beratungsleistungen, Pilotstudien und sonstige Dienstleistungen werden nach dem vereinbarten Preis, mangels Vereinbarung nach unseren jeweils gültigen Sätzen abgerechnet. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, sofern nicht anders vereinbart. Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten sind zusätzlich zu erstatten.
4.8 Bei Leistungen innerhalb der Europäischen Union hat der Kunde uns seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rechtzeitig mitzuteilen, sofern eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder Leistung in Betracht kommt. Bei nicht rechtzeitiger, unvollständiger oder fehlerhafter Mitteilung sind wir berechtigt, die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer zu berechnen oder nachzuberechnen.
4.9 Bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union ist der Kunde verpflichtet, uns auf Anforderung alle für Ausfuhr, Einfuhr, Zoll und steuerliche Behandlung erforderlichen Nachweise, Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.10 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.11 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferung, Teillieferung und Gefahrübergang
5.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
5.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen Lieferungen außerhalb des Online-Shops ab Werk bzw. ab Lager Bruchsal. Wenn wir auf Wunsch des Kunden den Versand organisieren, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
5.3 Bei Online-Shop-Bestellungen gelten die im Checkout oder in der Versandbestätigung angegebenen Versandarten und Versandkosten. Auch bei Versand über den Online-Shop geht die Gefahr spätestens mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister, Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
5.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Zumutbar sind Teillieferungen insbesondere, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des Vertragszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem Kunden dadurch kein wesentlicher Mehraufwand oder wesentliche Mehrkosten entstehen.
5.5 Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir dem Kunden die Lieferbereitschaft angezeigt haben.
5.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen, insbesondere Lagerkosten, zu verlangen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
5.7 Lieferungen in Drittstaaten erfolgen vorbehaltlich zoll-, exportkontroll-, sanktions- und außenwirtschaftsrechtlicher Zulässigkeit. Der Kunde ist für Einfuhrfähigkeit, lokale Zulassungen, Genehmigungen, Abgaben und die Einhaltung der am Bestimmungsort geltenden Vorschriften verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Beschaffenheit, technische Beratung und Verwendung
6.1 Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware ist ausschließlich die vereinbarte Spezifikation, insbesondere unser Angebot, unsere Auftragsbestätigung, das Produktdatenblatt oder eine ausdrücklich vereinbarte Produktbeschreibung.
6.2 Öffentliche Äußerungen, Werbung, Darstellungen im Online-Shop, Abbildungen, Muster, Probeangaben und sonstige Produktinformationen stellen keine Garantie und keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
6.3 Technische Beratung, Produktempfehlungen, Auslegungen, Hinweise zur Anwendung, Pilotstudien oder sonstige anwendungstechnische Unterstützung erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Sie entbinden den Kunden nicht von eigener Prüfung, Eignungsbewertung, Validierung und Einhaltung der für seinen Anwendungsfall geltenden technischen, rechtlichen und regulatorischen Anforderungen.
6.4 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die bestellten Produkte für seinen konkreten Einsatzzweck geeignet sind, sofern wir eine konkrete Eignung nicht ausdrücklich in Textform garantiert oder als verbindliche Beschaffenheit zugesagt haben.
6.5 Angaben zu Standzeiten, Rückhalteraten, Adsorptionsverhalten, Austauschkapazitäten, Druckverlusten, Filtrationsleistung oder vergleichbaren Leistungsparametern sind anwendungsabhängig und nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.6 Bei Trinkwasser-, Lebensmittel-, Industrie-, Prozesswasser-, Medizin-, Labor- oder sonstigen regulierten Anwendungen ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, die rechtliche und technische Zulässigkeit des Produkts für seinen konkreten Einsatzbereich zu prüfen, sofern wir nicht ausdrücklich eine abweichende Verpflichtung übernommen haben.
6.7 Werden Produkte aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden ausgewählt, geliefert oder eingesetzt, haften wir nicht für daraus entstehende Nachteile, soweit wir die Fehlerhaftigkeit der Angaben nicht kannten oder kennen mussten.
7. Muster, Pilotstudien und Versuchslieferungen
7.1 Muster, Testmengen und Versuchslieferungen dienen der Prüfung durch den Kunden und begründen keine Garantie für die Eignung im späteren Regelbetrieb.
7.2 Ergebnisse aus Laborversuchen, Pilotstudien, Testläufen oder Musteranwendungen sind nur auf die konkret geprüften Bedingungen bezogen. Eine Übertragbarkeit auf andere Anlagen, Einsatzbedingungen, Medien, Durchflüsse, Konzentrationen, Temperaturen, Betriebsweisen oder Standzeiten ist vom Kunden selbst zu prüfen.
7.3 Pilotstudien und Beratungsleistungen schulden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder regulatorischen Erfolg, sondern eine fachgerechte Leistungserbringung auf Grundlage der vereinbarten Parameter und der vom Kunden bereitgestellten Informationen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
8.2 Gegenüber Kunden mit Sitz in Deutschland behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
8.3 Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuverkaufen, zu verarbeiten, zu verbinden oder zu vermischen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
8.4 Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
8.5 Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgen stets für uns als Hersteller im Sinne des Eigentumsrechts, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
8.6 Der Kunde darf Vorbehaltsware vor Eigentumsübergang weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren.
8.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
8.8 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere gesicherten Forderungen dauerhaft um mehr als 10 Prozent übersteigt.
8.9 Ist die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts im Bestimmungsland von besonderen Voraussetzungen, Registrierungen oder Formerfordernissen abhängig, hat der Kunde uns hierauf unverzüglich hinzuweisen und auf eigene Kosten alle zur Wirksamkeit erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
9. Untersuchungs- und Rügepflicht
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Vollständigkeit, Transportschäden, erkennbare Mängel, Falschlieferungen und Abweichungen von der Bestellung zu untersuchen.
9.2 Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
9.3 Die Mängelanzeige muss den gerügten Mangel nachvollziehbar beschreiben und, soweit möglich, Bestellnummer, Rechnungsnummer, Lieferdatum, Produktbezeichnung, Chargennummer, Fotos, Einsatzbedingungen und sonstige zur Prüfung erforderliche Informationen enthalten.
9.4 Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Rüge, gilt die Ware als genehmigt, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
9.5 Die Verarbeitung, Weiterveräußerung, Vermischung, Verwendung oder Inbetriebnahme der Ware ohne vorherige Rüge gilt als Genehmigung der Ware, soweit der Mangel bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar war.
10. Mängelansprüche
10.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
10.2 Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware.
10.3 Der Kunde hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und die beanstandete Ware auf unser Verlangen zur Prüfung bereitzustellen oder zurückzusenden.
10.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei Mängeln oder Schäden, die insbesondere beruhen auf:
- natürlichem Verschleiß
- unsachgemäßer Lagerung
- unsachgemäßer Verwendung
- ungeeigneten Einsatzbedingungen
- fehlerhafter Auslegung durch den Kunden
- falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden
- Veränderung der Einsatzparameter
- übermäßiger Beanspruchung
- chemischen, biologischen, thermischen, mechanischen oder sonstigen Einwirkungen außerhalb der vereinbarten Spezifikation
- Vermischung mit anderen Stoffen
- eigenmächtigen Änderungen oder Eingriffen
- Nichtbeachtung von Produktdatenblättern, Sicherheitsdatenblättern, technischen Hinweisen oder behördlichen Vorgaben
10.5 Im Fall der Nacherfüllung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit diese nicht dadurch erhöht werden, dass die Ware an einen anderen Ort als den Lieferort oder den bestimmungsgemäßen Einsatzort verbracht wurde.
10.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder läuft eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos ab, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei unerheblichen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.
10.7 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 12.
10.8 Bei als regeneriert, gebraucht, wiederaufbereitet oder als Sonderposten gekennzeichneter Ware gelten die jeweils vereinbarten Beschaffenheiten und Einschränkungen. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Mängelhaftung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder zwingender gesetzlicher Haftung.
11. Schutzrechte
11.1 Führt die vertragsgemäße Nutzung der Ware zu einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten dem Kunden ein Nutzungsrecht verschaffen, die Ware so ändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr besteht, oder Ersatz liefern, sofern die Schutzrechtsverletzung von uns zu vertreten ist.
11.2 Ansprüche des Kunden wegen Schutzrechtsverletzungen bestehen nur, wenn der Kunde uns unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informiert, uns die Abwehr und Vergleichsverhandlungen überlässt, uns angemessen unterstützt und keine eigenen Anerkenntnisse abgibt.
11.3 Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzungen bestehen nicht, soweit die Verletzung auf Vorgaben, Spezifikationen, Zeichnungen, Rezepturen, Daten, Einsatzbedingungen oder sonstigen Anforderungen des Kunden beruht oder durch eine vom Kunden veranlasste Änderung, Verbindung, Verarbeitung oder nicht vertragsgemäße Verwendung verursacht wurde.
12. Haftung
12.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
12.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister.
12.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
13. Verjährung
13.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.
13.2 Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Garantieansprüchen, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Ansprüchen.
14. Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
14.1 Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren, vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar machen, berechtigen uns, Lieferungen und Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit aufzuschieben.
14.2 Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorismus, Unruhen, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, Energiemangel, Transportstörungen, Lieferkettenstörungen, behördliche Maßnahmen, Embargos, Sanktionen, Export- oder Importbeschränkungen, Cyberangriffe, Betriebsstörungen, Ausfall von Lieferanten oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
14.3 Dauert ein Leistungshindernis länger als 3 Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen des Rücktritts bestehen in diesem Fall nicht, sofern keine Partei das Leistungshindernis zu vertreten hat.
14.4 Wir werden den Kunden über Eintritt und voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses informieren, soweit uns dies möglich und zumutbar ist.
15. Rücktritt, Stornierung und Annahmeverzug
15.1 Nach Vertragsschluss besteht kein freies Stornierungsrecht des Kunden. Eine Stornierung bedarf unserer Zustimmung in Textform.
15.2 Stimmen wir einer Stornierung zu, sind wir berechtigt, bereits entstandene Kosten, Beschaffungskosten, Bearbeitungskosten, Sonderanfertigungen, nicht mehr stornierbare Lieferantenkosten und entgangenen Gewinn angemessen zu berechnen.
15.3 Bei Sonderbeschaffungen, kundenspezifischen Lieferungen, angebrochenen Gebinden, individuell zusammengestellten Produkten, Pilotstudien, Serviceleistungen oder bereits versandter Ware ist eine Stornierung ausgeschlossen, sofern wir nicht ausdrücklich zustimmen.
15.4 Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder nach angemessener Fristsetzung anderweitig zu verwerten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
16. Verpackung, Paletten und Rücknahmen
16.1 Verpackungen, Big Bags, Säcke, Kartons, Paletten, Behälter und sonstige Versandmittel werden, soweit nicht anders vereinbart, nach unserer Wahl eingesetzt und berechnet.
16.2 Eine Rücknahme von Verpackungen, Paletten, Behältern oder nicht mangelhafter Ware erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
16.3 Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Unfrei oder ohne Zustimmung zurückgesandte Ware können wir zurückweisen.
17. Datenschutz
17.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
17.2 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
18. Vertraulichkeit
18.1 Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, technische Unterlagen, Preise, Angebote, Spezifikationen, Analysen, Produktkonzepte, Versuchsergebnisse und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen vertraulich zu behandeln.
18.2 Die Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist oder wir zuvor in Textform zugestimmt haben.
18.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, dem Kunden bereits rechtmäßig bekannt waren oder von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitspflicht offengelegt wurden.
19. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht
19.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist, sofern nicht anders vereinbart, unser Sitz in Bruchsal.
19.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung unser Sitz in Bruchsal, wobei das sachlich zuständige Gericht am Gerichtsort Bruchsal beziehungsweise Karlsruhe entscheidet.
19.3 Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
19.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
20.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
20.3 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogene Fassung dieser Bedingungen.